Gagenfonds 2025 für Artists und Festivals

PopKW als Landesverband der Pop-Musiker:innen und Träger des Festival-Bündnis MV verwaltet im Jahr 2025 einen Gagenfonds aus Mitteln der Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Gagenfonds soll Nachwuchs-Musiker:innen auf dem Weg ihrer Professionalisierung unterstützen und gleichzeitig Hürden in der vielfältigen Festivallandschaft abbauen, diesen Musiker:innen eine Bühne zu geben. Artists auf dem Weg der Professionalisierung aus dem Pop-Bereich (alle Genres) aus MV können Förderung als Zuschuss zur Gage erhalten, wenn sie in der Saison 2025 für Pop-Festivals in Mecklenburg-Vorpommern gebucht werden. Festivals in MV können für das Booking dieser Artists einen Produktionskostenzuschuss erhalten.

Bewerbungen können auf der Antragsplattform von Kultur Land MV digital eingereicht werden.

 

Der Gagenfonds ist ein Projekt von PopKW und wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.


FAQ Festivalsgagenfonds
Dies sind die wichtigsten Fragen von Festivals und Artists rund um den Gagenfonds

FAQ Artists

Was ist beim Festivalgagenfonds 2025 für Artists anders als im Vorjahr? Vorab können wir schon einmal sagen, dass der Abrechnungsablauf ein anderer ist. Kurz gesagt, stellt ihr nach dem Auftritt dem Festival eure Gagenrechnung mit den untenstehenden Gagenbedingungen. . Das Festival stellt dann uns eine Gesamtrechnung über alle Künstler:innen und den Produktionspauschalen.

Kriterien für die Antragsberechtigung
Um am Programm des Festivalgagenfonds teilzunehmen, müssen Artists folgende Kriterien erfüllen:

  1. Mindestens zwei eigene Veröffentlichungen bzw. professionell veröffentlichte DJ-Mixe.
  2. Die letzte Veröffentlichung sollte nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
  3. Es müssen mindestens schon fünf Auftritte stattgefunden haben
  4. Eine Social-Media-Präsenz muss vorhanden sein.
  5. Mindestens ein Bandmitglied muss in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sein.
  6. Die Band bzw. der/die Künstler*in muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
  7. Es handelt sich um eine Nachwuchsförderung – der / die Antragsteller*in darf nicht über 40 Jahre alt sein.

Wer ist mit Artists gemeint?
Bands, Gruppen, Künstler*innen, Künstlerische DJs, Kollektive, die Popmusik im weitesten Sinne machen.

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Link: https://antrag.kultur-land-mv.de/fgf2025artists/

Bis wann ist die Antragsfrist?
Für Bands und Künstler*innen geht die Antragsfrist bis zum 17.04.2025

Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?
Spätestens 14 Tage nach Ende der Antragsfrist erhält die / der Antragsteller*in eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob sie / er Teil des Programms sein kann.

Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?
Die Annahme der Anträge erfolgt anhand der oben genannten Kriterien (Antragsberechtigung). Anhand des Weges der Professionalisierung, künstlerischer Qualität, Diversität und Kapazität des Programms entscheidet darüber hinaus eine PopKW-Jury über die Förderung.

Wie viele Auftritte kann ich über den Festivalgagenfonds spielen?
Die Anzahl der möglichen Bookings richtet sich nach dem Interesse der teilnehmenden Festivals. Die PopKW kann euch keine Auftritte versprechen oder zusichern. Ihr erhaltet nach der Antragsgenehmigung eine Liste der teilnehmenden Festivals mit den dazugehörigen Kontakten. Dementsprechend müsst ihr euch eigenständig um die Auftritte kümmern oder das jeweilige Festival spricht euch an.

Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Festivalgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Kooperationsvereinbarung. Diese müsst Ihr digital im Antragstool unterschreiben. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr eine Gage von 250 Euro netto pro Bandmitglied, die Ihr vom jeweiligen Festival ausgezahlt bekommt. Eure Rechnung stellt Ihr direkt an das Festivals. Die Festivals erhalten nach deren Rechnungslegung der PopKW sowie Einreichung eines Sachberichtes bei der PopKW den Betrag von uns überwiesen. Nach dem Auftritt solltet ihr zudem einen Sachbericht online einreichen.

Was ist mit zusätzlichen Kosten?
Neben der Gage können wir keine weiteren Kosten übernehmen. Entweder übernehmt ihr diese selbst bzw. besprecht eine mögliche Kostenübernahme mit dem jeweiligen Festival.

Dazu gehören auch Reisekosten oder Kosten für die Übernachtung.

Dürfen auch DJs an dem Programm teilnehmen?

Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Was zählt als professionell veröffentlichter DJ-Mix ?
DJ-Mixe müssen für jedermann zugänglich sein und auf unabhängigen Podcastreihen veröffentlicht (z.B. Resident Advisor). Veröffentlichungen auf eigenen Accounts zählen nicht.

Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.


FAQ FESTIVALS

Was ist beim Festivalgagenfonds 2025 für Festivals anders als im Vorjahr?
Vorab können wir schon einmal sagen, dass der Abrechnungsablauf ein anderer ist. Kurz gesagt, stellen euch die Künstler:innen und Bands nach dem Auftritt auf eurem Festival ihre Gagenrechnung mit den untenstehenden Gagenbedingungen und rechnen nicht mehr über die PopKW ihre Gagen ab. Ihr als Festival stellt uns eine Gesamtrechnung über alle Künstler:innen- bzw. Bandgagen sowie euren Produktionspauschalen.

Zudem können jetzt alle mehrwertsteuerpflichtigen Festivals die Produktionskostenpauschale sowie die Gagen netto zzgl. MwSt. bei uns abrechnen. Ansonsten bleibt der Ablauf mit einigen Vereinfachungen identisch.

Kriterien für die Antragsberechtigung

Um an dem Programm des Festivalgagenfonds teilzunehmen müssen folgende Kriterien seitens des jeweiligen Festivals erfüllt sein:

  1. Veranstaltungsort des Festivals im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  2. Sitz des Veranstalters (Verein, Firma, Einzelperson) in Mecklenburg-Vorpommern
  3. Das Festival muss mindestens schon einmal stattgefunden haben
  4. Das Festival sollte für alle Menschen zugänglich sein (Keine geschlossenen Gemeinschaften)
  5. Die durchschnittliche Gästezahl der letzten Jahre sollte mindestens 500 Gäste betragen. (Ausgenommen davon sind Festivals, die ausschließlich im Nachwuchsbereich (Schüler, Studenten) organisiert werden.)
  6. Das Festivals muss zu den demokratischen Grundwerten stehen.
  7. Das Festival sollte die Diversität auf den Festivalbühnen fördern.

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Link: https://antrag.kultur-land-mv.de/fgf2025festivals/

Bis wann ist die Antragsfrist?
Für Festival geht die Antragsfrist bis zum 31.01.2025

Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?
Spätestens 14 Tage nach Ende der Antragsfrist erhält das Festival eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob es Teil des Programms sein kann.

Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?
Die Annahme der Anträge erfolgt anhand der oben genannten Kriterien und wird von einer Jury seitens PopKW bewertet.

Wie viele Bands kann ich über den Gagenfonds auf meine Bühnen buchen?
Nach der Bewilligung des Antrags erhaltet ihr dazu eine genaue Information. Die Anzahl der möglichen Bookings richtet sich nach der Summe der teilnehmenden Festivals und der jeweiligen Festivalgröße.

Woher weiß ich, welche Bands ich buchen kann?
Der Festivalgagenfonds richtet sich vorrangig an Bands und Künstler*innen, die auf dem Weg der Professionalisierung sind. Die Bands und Künstler*innen  können sich bis zum 15.04.2024 für den Festivalgagenfonds bewerben und müssen dafür auch eigene Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Wohnsitz mindestens eines Bandmitgliedes in Mecklenburg-Vorpommern.

Ihr bekommt von uns regelmäßig ein Update, welche Bands und Künstler*innen Kooperationsverträge im Festivalgagenfonds geschlossen haben. 

Zudem könnt ihr bis zum 17.04.2025 auch Bands und Künstler*innen, die ihr buchen wollt, dazu motivieren sich für den Festivalgagenfonds zu bewerben.

Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Festivalgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.

Darf ich auch DJs im Rahmen des Programms buchen?
Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Kooperationsvertrag. Dieser muss digital im Antragstool unterschrieben werden. Dieser Vertrag ist die Basis für die Abrechnung. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr einen Produktionskostenzuschuss von 250 Euro netto zzgl. MWSt. 
Der Festivalgagenfonds bezuschusst zudem die Gage der Artists mit 250 Euro netto zzgl. MWSt. pro Bandmitglied. (Wenn das Festival darüber hinaus eine Gage zahlt, ist das sehr zu begrüßen, ist aber nicht zwingend notwendig.) Die Künstler:innen und Bands stellen dem Festival die Gagenrechnung, welche die Festivals bezahlen. Nachdem euer Festival stattgefunden hat, füllt ihr online einen einfachen Sachbericht aus und ladet dort eure Rechnung an die PopKW hoch.

Die Rechnung muss u.a. beinhalten:

  • Namen der geförderten Acts
  • Anzahl der Act-Mitglieder
  • Datum, Ort, Dauer des Auftritts je Act
  • Höhe der auszuzahlenden Bruttogagen je Act
  • Produktionskostenzuschüsse (250€ netto zzgl. MWSt. je Auftritt)
  • Eure Steuernummer
  • Eure Bankverbindung

Die PopKW überweist euch dann nach Prüfung innerhalb eines Monats die Rechnung.

Als Beispiel:

Ihr bucht zwei Acts aus unserem Actpool (für den Festivalgagenfonds angemeldete Künstler:innen). Act 1 hat zwei Bandmitglieder und Act 2 hat vier Bandmitglieder. Ihr informiert Daniel Nitsch über das Booking, wartet seine Freigabe ab. Beide Acts werden freigegeben. Mit Act 1 vereinbart ihr, dass er zusätzlich zu der Gagenförderung von 500 Euro netto (250 Euro pro Bandmitglied) noch 500 Euro von euch als zusätzliche Gage bekommt – also insgesamt 1000 Euro (500 Euro Förderung + 500 Euro von euch). Mit Act 2 vereinbart ihr keine zusätzliche Gage von euch – er bekommt nur die Gagenförderung von 1.000 Euro (250 Euro pro Bandmitglied). Der Auftritt erfolgt. Ihr macht Fotos. Die Bands stellen Rechnung an Euch. Ihr erstellt einen Sachbericht in unserem Tool und ladet Eure Gesamtrechnung hoch. In der Gesamtrechnung an die PopKW könnt Ihr folgendes geltend machen: Für Act1 bekommt Ihr: – Gage 500€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)
– Produktionskostenzuschuss 250€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)

Für Act2 bekommt Ihr:
– Gage: 1000€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)
– Produktionskostenzuschuss 250€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)

Wie muß ich die Artists betreuen?
Die Artists müssen nach einem professionellem Standard betreut werden. Dazu gehört unter anderem Tontechnik, Lichttechnik, Catering und ggf. auch eine Übernachtung. Die Kosten dafür muss das Festival eigenständig tragen.

Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?
Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.