Clubgagenfonds

Clubgagenfonds 2025/2026 – neue Anmeldungen ab 21.07.25 möglich

PopKW als Landesverband der Pop-Musiker:innen verwaltet im Jahr 2024 einen Gagenfonds aus Mitteln der Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Gagenfonds soll Nachwuchs-Musiker:innen auf dem Weg ihrer Professionalisierung unterstützen und gleichzeitig Hürden in der vielfältigen Clubkultur abbauen, diesen Musiker:innen eine Bühne zu geben. Artists auf dem Weg der Professionalisierung aus dem Pop-Bereich (alle Genres) aus MV können Förderung als Zuschuss zur Gage erhalten, wenn sie in der Saison 2024 für Clubs und Musikspielstätten in Mecklenburg-Vorpommern gebucht werden. Clubs und Musikspielstätten in MV können für das Booking dieser Artists einen Produktionskostenzuschuss erhalten.

Bewerbungen können auf der Antragsplattform von Kultur Land MV digital eingereicht werden.

 

FAQ Clubrotation für LIVESPIELSTÄTTEN, CLUBS, VERANSTALTER*INNEN

Kriterien für die Antragsberechtigung

Um an dem Programm des Clubgagenfonds teilzunehmen müssen folgende Kriterien seitens der/des jeweilige*n Livespielstätte, Clubs oder Veranstalter*in erfüllt sein:

    1. Veranstaltungsort befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
    2. Sitz der Livespielstätte, des Clubs oder der/des Veranstaler*in (Verein, Firma, Einzelperson) liegt in Mecklenburg-Vorpommern
    3. Die Livespielstätte, der Club, die Veranstaltung sollte für alle Menschen zugänglich sein (Keine geschlossenen Gemeinschaften)
    4. Die realistisch erwartbare Gästezahl sollte mindestens 50 Gäste betragen.
    5. Die Livespielstätte, der Club oder der/die Veranstalter*in muss zu den demokratischen Grundwerten stehen.
    6. Die Livespielstätte, der Club oder der/die Veranstalter*in sollte die Diversität auf den Bühnen fördern.
    7. Als Veranstaltungsort / Spielstätte sind zugelassen: Musikclub, Musikbar/Musikcafé, Veranstaltungs-Konzerthalle, Jazzclub, Soziokulturelle Zentren / Jugendzentren, Offspaces Indoor

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Link: Der Link ist ab dem 21.07.2025 verfügbar.

Antragszeiträume:
– Runde 1 (Bookings im Jahr 2025): 21.07.2025 – 27.08.25
– Runde 2 (Bookings im Jahr 2026) 20.10.2025 – 17.11.2025.
Hinweis:  Wessen Antrag in Runde 1 bewilligt wurde, ist automatisch für Runde 2 zugelassen und kann auch Acts für 2026 buchen, ohne sich erneut in Runde 2 bewerben zu müssen.


Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?

Spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist erhält die Livespielstätte, der Club oder der/die Veranstalter*in eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob es Teil des Programms sein kann.

Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?

Anhand der o.g. Kriterien, der eingereichten Daten und Kapazität des Programms entscheidet darüber hinaus eine PopKW-Jury über die Bewilligung des Antrages.

Wozu berechtigt ein bewilligter Antrag?
Ist Euer Antrag bewilligt, könnt Ihr Bookings einreichen. Das bedeutet aber nicht, dass alle eingereichten Bookings auch genehmigt werden. Die Kapazität des Programms ist begrenzt.

In welchen Zeitraum müssen die Bookings stattfinden?
Für Runde 1 müssen die Bookings im Zeitraum 01.09.-31.12.2025 stattfinden. Für Runde 2 müssen die Bookings im Zeitraum 01.01.-31.05.2026 stattfinden.

Wie viele Acts kann ich über den Clubgagenfonds auf meine Bühnen buchen?
Nach der Bewilligung des Antrags erhaltet ihr dazu eine genaue Information.

Woher weiß ich, welche Acts ich buchen kann?
Der Clubgagenfonds richtet sich vorrangig an Bands und Künstler*innen, die auf dem Weg der Professionalisierung sind. Er versteht sich als Nachwuchsförderung. Die Bands und Künstler*innen können sich vom 21.07.2025 bis zum 30.04.2026 für den Clubgagenfonds bewerben und müssen dafür auch eigene Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Wohnsitz mindestens eines Bandmitgliedes in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Wohnsitz muss jedoch außerhalb der Stadt liegen in der sich eure Veranstaltung bzw. eure Musikspielstätte befindet, welche die Bands bucht.

Ihr bekommt von uns regelmäßig ein Update, welche Bands und Künstler*innen Kooperationsverträge im Clubgagenfonds geschlossen haben. Zudem könnt ihr auch Bands und Künstler*innen, die ihr buchen wollt, dazu motivieren sich für den Clubgagenfonds zu bewerben.
WICHTIG: Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Clubgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.

Darf ich auch DJs im Rahmen des Programms buchen?
Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

    • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
    • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
    • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
    • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
    • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Kooperationsvertrag. Dieser muss digital im Antragstool unterschrieben werden. Dieser Vertrag ist die Basis für die Abrechnung. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr einen Produktionskostenzuschuss von 200 Euro netto zzgl. MWSt.
Der Clubgagenfonds bezuschusst zudem die Gage der Artists mit 200 Euro netto zzgl. MWSt. pro Bandmitglied. (Wenn die Spielstätte oder der/die Veranstalter*in darüber hinaus eine Gage zahlt, ist das sehr zu begrüßen, ist aber nicht zwingend notwendig.) Die Künstler:innen und Bands stellen dem der Spielstätte bzw. der/die Veranstalter*in die Gagenrechnung, welche die Spielstätte bzw. der/die Veranstalter*in bezahlen. Nachdem eure Veranstaltung stattgefunden hat, füllt ihr online einen einfachen Sachbericht aus und ladet dort eure Rechnung an die PopKW hoch.

Die Rechnung muss u.a. beinhalten:

  • Namen der geförderten Acts
  • Anzahl der Act-Mitglieder
  • Datum, Ort, Dauer des Auftritts je Act
  • Höhe der auszuzahlenden Bruttogagen je Act
  • Produktionskostenzuschüsse (200€ netto zzgl. MWSt. je Auftritt)
  • Eure Steuernummer
  • Eure Bankverbindung

Die PopKW überweist euch dann nach Prüfung innerhalb eines Monats die Rechnung.

Als Beispiel:

Ihr bucht zwei Acts aus unserem Actpool (für den Clubgagenfonds angemeldete Künstler:innen). Act 1 hat zwei Bandmitglieder und Act 2 hat vier Bandmitglieder. Ihr informiert Daniel Nitsch über das Booking, wartet seine Freigabe ab. Beide Acts werden freigegeben. Mit Act 1 vereinbart ihr, dass er zusätzlich zu der Gagenförderung von 400 Euro netto (400 Euro pro Bandmitglied) noch 400 Euro von euch als zusätzliche Gage bekommt – also insgesamt 800 Euro (400 Euro Förderung + 400 Euro von euch). Mit Act 2 vereinbart ihr keine zusätzliche Gage von euch – er bekommt nur die Gagenförderung von 800 Euro (200 Euro pro Bandmitglied). Der Auftritt erfolgt. Ihr macht Fotos. Die Bands stellen die Rechnung an Euch. Ihr erstellt einen Sachbericht in unserem Tool und ladet Eure Gesamtrechnung hoch. In der Gesamtrechnung an die PopKW könnt Ihr folgendes geltend machen:

Für Act1 bekommt Ihr:
– Gage 400€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)
– Produktionskostenzuschuss 200€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)

Für Act2 bekommt Ihr:
– Gage: 800€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)
– Produktionskostenzuschuss 200€ netto (ggf. zzgl. MwSt.)

 

Wie muss ich die Artists betreuen?
Die Artists müssen nach einem professionellem Standard betreut werden. Dazu gehört unter anderem Tontechnik, Lichttechnik, Catering und ggf. auch eine Übernachtung. Die Kosten dafür müsst ihr eigenständig tragen.

Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?
Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.

———————————–

FAQ Clubrotation für Artists

Kriterien für die Antragsberechtigung
Um am Programm des Clubgagenfondsgagenfonds teilzunehmen, müssen Artists folgende Kriterien erfüllen:

    1. Eine Social-Media-Präsenz muss vorhanden sein.
    2. Mindestens ein Bandmitglied muss in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sein.
    3. Die Band bzw. der/die Künstler*in muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
    4. Es handelt sich um eine Nachwuchsförderung – der / die Antragsteller*in darf nicht über 45 Jahre alt sein.
    5. Der Wohnort des in MV wohnhaften Actmitgliedes, dass den Antrag stellt, darf nicht in der Stadt wohnen, in der die Musikspielstätte bzw. der Veranstalter den Act bucht. Clubroation eben!

Wer ist mit Artists gemeint?
Bands, Gruppen, Künstler*innen, Künstlerische DJs, Kollektive, die Popmusik im weitesten Sinne machen.

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Der Link ist ab dem 21.07.2025 verfügbar.

Antragszeitraum:
21.07.2025 – 30.04.26, better be fast 🙂

Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?
Spätestens einen Monat Einreichung erhält die / der Antragsteller*in eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob sie / er Teil des Programms sein kann.


Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?

Die Annahme der Anträge erfolgt anhand der oben genannten Kriterien (Antragsberechtigung). Anhand der eingereichten Daten, Diversität und Kapazität des Programms entscheidet darüber hinaus eine PopKW-Jury über die Bookingberechtigung bei Clubrotation.

In welchen Zeitraum müssen die Bookings stattfinden?
Für Runde 1 müssen die Bookings im Zeitraum 01.09.-31.12.2025 stattfinden. Für Runde 2 müssen die Bookings im Zeitraum 01.01.-31.05.2026 stattfinden.

Wie viele Auftritte kann ich über den Clubgagenfonds spielen?
Die Anzahl der möglichen Bookings richtet sich nach dem Interesse der teilnehmenden Livespielstätten, Clubs und Veranstalter*innen. Die PopKW kann euch keine Auftritte versprechen oder zusichern. Ihr erhaltet nach der Antragsgenehmigung eine Liste der teilnehmenden Livespielstätten, Clubs und Veranstalter*innen mit den dazugehörigen Kontakten. Dementsprechend müsst ihr euch eigenständig um die Auftritte kümmern oder die jeweilige Livespielstätte, Club oder Veranstalter*in spricht euch an.

Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Clubgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr eine Gage von 200 Euro netto pro Bandmitglied, die Ihr vom jeweiligen Festival ausgezahlt bekommt. Eure Rechnung stellt Ihr direkt an die jeweilige Livespielstätte, Club oder Veranstalter*in. Spielstätten, Clubs oder Veranstalter*innen erhalten nach deren Rechnungslegung der PopKW sowie Einreichung eines Sachberichtes bei der PopKW den Betrag von uns überwiesen. Zum Abschluss des Clubgagenfonds erhaltet ihr noch eine nicht verpflichtende Teilnahmeanfrage für eine Umfrage zum Clubgagenfonds.

Was ist mit zusätzlichen Kosten?
Neben der Gage können wir keine weiteren Kosten übernehmen. Entweder übernehmt ihr diese selbst bzw. besprecht eine mögliche Kostenübernahme mit der jeweiligen Lievespielstätte, Club oder Veranstalter*in.

Dazu gehören auch Reisekosten oder Kosten für die Übernachtung.

Dürfen auch DJs an dem Programm teilnehmen?

Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

    • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
    • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
    • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
    • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
    • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?

Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.

Der Gagenfonds ist ein Projekt von PopKW und wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.